Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 12/Oktober 2016

 

Die voraussichtlichen Werte (Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze etc.) für das kommende Jahr liegen bereits vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz).

Die Aufwertungszahl für 2017 beträgt 1,024
. Sie dient u. a. zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der täglichen Geringfügigkeitsgrenze.

Höchstbeitragsgrundlagen

  • täglich: € 166,00
  • monatlich: € 4.980,00
  • jährlich für Sonderzahlungen: € 9.960,00
  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.810,00


Geringfügigkeitsgrenzen

  • monatlich: € 425,70
  • Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG): € 638,55

 

Monatliche Beitragsgrundlagen

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 801,60 (täglich € 26,72)
  • für Zivildiener: € 1.127,70 (täglich € 37,59)

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Ab 2017 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):

monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis € 1.342,00 0 %
über € 1.342,00 bis € 1.464,00 1 %
über € 1.464,00 bis € 1.648,00 2 %
über € 1.648,00 3 %


Auflösungsabgabe

Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2017 beträgt € 124,00.

 

Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener
Der Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener beträgt ab 1.1.2017 € 5,29.

 

Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag
Der Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag beträgt für überlassene Arbeiter und Angestellte ab 1.1.2017 0,80 % der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Sonderzahlungen bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage. Auch geringfügige Beschäftigungen unterliegen der Beitragspflicht.

Autorin: Michaela Podgornik/NÖGKK