AKTUELLE HINWEISE
Mindestangaben – Anmeldung per elda (Dienstgeberkontonummer einsetzen)
Für jedes Dienstverhältnis ist ein Dienstzettel oder Dienstvertrag erforderlich.
Unbedingt Dauer der Probezeit und Kündigungsfristen vereinbaren.
Bei jeder nicht fristgerecht ausgesprochenen Kündigung müssen Sie damit rechnen, dass diese gerichtlich beeinsprucht wird.
Kündigungen grundsätzlich nur schriftlich aussprechen.
Falsch ausgesprochene Kündigungen wirken meist wie ein berechtigter vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers.
Im Zweifelsfalle immer die Rechtsabteilung Ihrer Interessensvertretung kontaktieren, selbstverständlich wissen auch wir in den meisten Fällen Bescheid.
Lohn- und Gehaltszettel monatlich nachweislich an die Arbeitnehmer übergeben.
Wollen Sie Ihre Mitarbeiter belohnen, gibt es noch immer sozialversicherungsfreie Möglichkeiten, Geschenke, Gutscheine, Kurse etc. – fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne!