Der Handwerkerbonus, der bereits 2014 und 2015 gewährt wurde, erfährt nun eine Neuauflage. Privatpersonen (sowohl Eigentümer als auch Mieter) können für ab dem 1. Juni 2016 von gewerbeberechtigten Handwerkern erbrachte Leistungen, die den eigenen Wohnbereich im Inland betreffen, eine Förderung in Höhe von 20% beantragen. Der Antrag kann ab 1. Juli 2016 bei den Bausparkassen eingereicht werden, die maximal förderbaren Kosten pro Jahr betragen netto 3.000 €. Damit erhält jeder Förderungswerber bis zu 600 € pro Jahr, was genau dem Umsatzsteuerbetrag entspricht. Der Fördertopf ist für 2016 mit 20 € Mio limitiert. Bei entsprechendem Wirtschaftswachstum ist der gleiche Betrag auch für 2017 geplant.