Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung
 Grund zur Abgabe der Steuererklärung  Formular abzugeben bis
Papierform elektronisch
Steuerpflichtiges Einkommen > € 11.000 E1 2.5.2016 30.6.2016
Steuerpflichtiges Einkommen < € 11.000, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung E1 2.5.2016 30.6.2016
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen E1 2.5.2016 30.6.2016
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionen enthalten, für die keine Immobilienertragsteuer abgeführt wurde E1 2.5.2016 30.6.2016

 

Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als € 12.000  – Arbeitnehmerveranlagung
 Grund zur Abgabe der Steuererklärung  Formular abzugeben bis
Papierform elektronisch
(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte     > € 730 E1 2.5.2016 30.6.2016
Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren Arbeitgebern L1 30.9.2016 30.9.2016
Alleinverdiener– oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt L1 30.9.2016 30.9.2016
Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten L1 2.5.2016 30.6.2016
Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen L1 Aufforderung durch Finanzamt
Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wurde bei Lohnverrechnung  berücksichtigt L1 Aufforderung durch Finanzamt
Freiwillige Steuererklärung L1, E 1 bis Ende 2020