Steuertipps für alle Steuerpflichtigen
Gebäudeanteil bei Vermietungen und Verpachtungen von Gebäuden anpassen Seit dem 1.1.2016 muss für die Berechnung der Abschreibung vermieteter Gebäude im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung als nicht abschreibbarer Grundanteil ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses grundsätzlich 40% der Anschaffungskosten ausgeschieden werden. Im Verordnungswege hat das BMF festgelegt, dass der auszuscheidende Grundanteil in Gemeinden mit weniger [...]