Termin 30.9.2016
Vorsteuererstattung in EU-Mitgliedsstaaten bis 30.9.2016 Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2015 in EU-Mitgliedstaaten geltend machen wollen, haben bis 30.9.2016 Zeit, ihre Anträge ausschließlich elektronisch über FinanzOnli ne einzureichen. Grundsätzlich ist die Übermittlung der jeweiligen Papierrechnungen/Einfuhrdokumente – bedingt durch das elektronische Verfahren und die Standardisierung des Erstattungsantrages – nicht mehr erforderlich. Ausnahme: Der Erstattungsmitgliedstaat kann [...]